Bestellmodalitäten und Mitarbeiterkosten
Bitte tätigen Sie Ihre Bestellung bis 10.00 Uhr und 2 Tage vor dem Anlass.
Wenn Bestellungen kurzfristig aufgegeben werden, muss mit Einschränkungen betreffend des Angebotes gerechnet werden.
Wir stellen Ihnen die bestellten Speisen und Getränke zum Abholen bereit. Die Preise verstehen sich inklusive Geschirr und Verbrauchsmaterial. Nicht geöffnete und unbeschädigte Getränke nehmen wir gerne zurück. Wir stellen Ihnen den effektiven Getränkeverbrauch in Rechnung. Beschädigtes oder fehlendes Geschirr wird dem Auftraggeber belastet.
Sie können wählen, ob Sie die bestellten Speisen und Getränke von Eldora liefern lassen. Sie können auch unseren Service als Betreuung während des ganzen Anlasses buchen. Bitte beachten Sie hierzu die unten genannten Mitarbeiterkosten, welche zusätzlich und nach effektivem Aufwand verrechnet werden.
Bei Veranstaltungen ausserhalb der Öffnungszeiten des Eldora Personalrestaurants wird die Betreuung durch Eldora Servicemitarbeiter vorausgesetzt und nach effektivem Aufwand verrechnet.
Lieferzeiten sind von Montag bis Freitag, 08.00 – 15.00 Uhr.
Bestellungen nach 13.00 Uhr für den nächsten Tag können wir nur telefonisch entgegen nehmen.
Mitarbeiterkosten für Lieferungen, das Einrichten des Raumes und den Service während der Veranstaltung werden zusätzlich und nach effektivem Aufwand verrechnet:
- Pro Mitarbeiter Montag-Freitag: CHF 45.00 / Stunde
- Pro Mitarbeiter Samstag/Sonntag/Feiertage: CHF 67.50 / Stunde
- Chauffeur inkl. Fahrzeug, für Lieferungen ausser Haus: CHF 100.00 / Stunde
Preise
Alle aufgeführten Preise verstehen sich inklusive MwSt. und sind in Schweizer Franken. Angebots- und Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Abweichungen der Personenzahl und Annulationen
Die bis 2 Tage, bis 10.00 Uhr, vor dem Anlass gemeldete Personenzahl ist verbindlich für die Rechnungsstellung. Nach diesem Zeitpunkt annullierte Anlässe verrechnen wir voll. Eine Erhöhung/Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% muss mindestens 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Auftragnehmer schriftlich gemeldet werden und bedarf dessen Zustimmung.
Zapfengeld
Für selbst mitgebrachte Weine, die durch unsere Mitarbeiter ausgeschenkt, gekühlt und/oder bereitgestellt werden, berechnen wir ein Zapfengeld von CHF 15.00 pro Flasche.
Allergiker-Information
Unsere Gerichte werden täglich frisch zubereitet in Küchen, in denen allergene Stoffe vorkommen. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung für sämtliche Informationen, die Zutaten und Inhaltsstoffe betreffen, die eine Allergie auslösen könnten. Trotz aller dieser Vorsichtsmassnahmen können wir es nicht vollständig ausschliessen, dass über Kreuzkontamination allergene Stoffe in unsere Gerichte gelangen.
Verlust und Beschädigung mitgebrachter Sachen
Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Auftragsgebers in den Veranstaltungsräumen. Der Auftragnehmer übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist der Auftragnehmer berechtigt. Wegen möglicher Beschädigungen ist die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Auftragnehmer abzustimmen. Werden durch das Anbringen/Aufstellen von Gegenständen Beschädigungen verursacht, so trägt der Veranstalter die Renovierungs-/Reparaturkosten.
Geschirr Miete - Ersatzkostenreglement
Wir verrechnen keine Geschirrmiete, wenn Sie bei uns einen Anlass buchen. Wenn Sie Geschirr, Besteck etc. bei uns mieten, sind die Kosten für Abwasch und Reinigung im Mietpreis enthalten. Bei Zulieferung gelten unsere Lieferkosten. Fehlendes oder beschädigtes Material wird wie folgt verrechnet:
Geschirr
Teller, 28 cm / 20cm / 18 cm 12.00/ 11.00 / 9.00 / Stk.
Salat-Teller klein / Suppenschale 7.00 / Stk.
Kaffeetasse oder Espressotasse mit Unterteller 12.00 / Stk.
Besteck
Messer, Gabel, Suppenlöffel 7.00 / Stk.
Kaffeelöffel 3.00 / Stk.
Schöpfkelle 20.00 / Stk.
Zange 20.00 / Stk.
Gläser
Champagnerglas 7.00 / Stk.
Rot-/ Weissweinglas 7.00 / Stk.
Wasserglas, 2.5 dl 5.00 / Stk.
Zubehör
Korkenzieher 15.00 / Stk.
Grosses Messer 25.00 / Stk.
Schale 20.00 / Stk.
Platte 20.00 / Stk.
Korb 10.00 / Stk.
Thermoskanne 20.00 / Stk.
Tischtücher und Servietten
Tischtuch Stoff, weiss 1.4 x 1.9 m 15.00 / Stk.
Stoff-Serviette, weiss 50 x 50 cm 7.00 / Stk.
Vorauszahlung
Übersteigt die bestellte Catering-Dienstleistung den Gegenwert von CHF 10’000.00 ist der Auftragnehmer berechtigt eine Anzahlung von maximal 50% des Bestellwertes gemäss Auftragsbestätigung betragenden Betrag als Vorauszahlung zu verlangen. Die Vorauszahlung muss spätestens 10 Tage vor dem Anlass auf das Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben worden sein.
Erfolgt die Vorauszahlung nicht fristgerecht, ist der Auftragnehmer berechtigt, ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten oder aber am Vertrag festzuhalten und auf die Catering-Dienstleistung, gegebenenfalls unter Geltendmachung von Schadenersatz, zu verzichten.
Rechnungsstellung und Bezahlung
Nach Durchführung des Anlasses erhält der Auftraggeber vom Auftragnehmer eine Rechnung mit detaillierter Auflistung, in welcher die bezogenen Leistungen (Essen, Getränke, Transport, Material, Personal, durch Gäste direkt vorgenommene Bestellungen), die Mehrwertsteuer, allfällige Verluste bei Retourmaterial ausgewiesen werden. Die Rechnung ist innert 10 Tagen ohne Abzug eines Skonto zu begleichen.
Haftung des Veranstalters/Auftraggebers für Schäden
Der Veranstalter/Auftraggeber haftet für alle Schäden am Gebäude oder Inventar, die durch Veran-staltungsteilnehmer bzw. -Besucher, seine Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihm selbst verursacht werden. Der Auftragnehmer (Eldora) kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherung, Kaution, Bürgschaft) verlangen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbar ist schweizerisches Recht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Basel.